Branchen der Fertigungsindustrie, Labore und Handwerksbetriebe arbeiten mit ätzenden, brennbaren, explosiven und toxischen Stoffen. Wenn diese gefährlichen Güter auf der Straße transportiert werden, dann stellt das nicht nur für die unmittelbar Beteiligten, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer und die Umwelt eine besondere Gefährdung dar. Daher ist ein besonders achtsamer Umgang mit giftigen Stoffen zwingend notwendig.
Mit der ADR-Verordnung von 1968 wurden Regeln für den Gefahrgut-Transport festgelegt, die europaweit Anwendung finden. Unsere Gefahrgutbeauftragten kennen das ADR-Regelwerk. Sie erstellen Gefahrgut-Klassifizierungen und unternehmen alles, was für einen sicheren Transport gefährlicher Güter notwendig ist.
Zum Transportieren gefährlicher Güter braucht es Fahrzeuge, die für die Anforderungen des sicheren Transports geeignet sind. Das ADR regelt mit welcher Technik die Gefahrgut-Transporter ausgestattet sein müssen.
Bei jeder Neubefüllung von Tanks oder Behältern ist darauf zu achten, dass diese rückstandsfrei gereinigt wurden. Nicht nur Laborbetrieben ist es wichtig, dass Chemikalien in ihrer reinsten Form zu Verwendern transportiert werden.
Gefahrgut-Transporte dürfen nur von Fahrzeuglenkern durchgeführt werden die einen Gefahrgutführerschein, die ADR-Karte und die Sachkenntnis über die Gefahrgutvorschriften besitzen.
Das ADR schreibt die Gefahrgut-kennzeichnung von Transport-verpackungen mit Gefahrgutzetteln vor.
Erforderlich ist die Gefahrgutkennzeichnung der Fracht mit der Gefahrnummer – der Kemlerzahl – und der UN-Nummer. Angezeigt wird die Gefahrnummer mit Warntafeln, die am Fahrzeug angebracht sein müssen.
Die persönliche Schutzausrüstung muss jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung mit sich führen. Das sind u.a. eine Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Warnweste und bei besonderer Gefährdung ein Ganzkörperanzug mit Notfall-Fluchtmaske.
Unfallmerkblätter sind eine wertvolle Hilfe bei unvorhergesehenen Störungen bei Gefahrguttransporten. Die schriftlichen Weisungen enthalten Anweisungen für das Personal im Falle eines Unfalls. Für Feuerwehren und Rettungskräfte muss die so genannte ERI-Card, ebenfalls im Führerhaus des Gefahrguttransporters, mitgeführt werden.